Der Stand der Technik für Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und Geräte wird vom Schweizerischen Verein von Wärme- und Klimaingenieuren (SWKI – Die Planer) in der Richtlinie VA104-01 definiert. Diese verlangt, dass RLT-Anlagen periodisch einer Hygieneinspektion durch Sachkundige unterzogen werden müssen.
Es wird zwischen der Hygiene-Erstinspektion und den folgenden Hygieneinspektionen unterschieden:
- Während bei der Hygiene-Erstinspektion die Umsetzung der Richtlinie bei der Planung, Fertigung und Ausführung überprüft wird, sollen die Folgeinspektionen die Auswirkungen des Betriebs und der Wartung auf die Hygiene ermitteln.
- Der Betreiber muss darüber hinaus in regelmässigen Intervallen die Anlage und ihre Komponenten kontrollieren, um rechtzeitig Probleme, die Hygiene betreffend, zu erkennen.
- Nur die regelmässigen Hygieneinspektionen ermöglichen eine Gefährdungsbeurteilung, zu der der Betreiber der RLT-Anlage im Sinne des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter, die von der Zuluft beaufschlagt werden, verpflichtet ist.
Optische Kontrolle auf Hygienemängel wie z.B. Verschmutzung, Rostbildung, Kalkablagerungen, feuchte Stellen ausserhalb geplanter Nassbereiche und Beschädigungen. Überprüfung der Luftwege und Funktionstüchtigkeit.